Seminar von Dr. Michael Metzner Fotorecht
Sonntag, 22. Nov. 2015
14 Uhr, Seminarraum
Eintritt: 40 Euro (bei Abholung in Filiale; bei Versand zzgl. VVK-Gebühren) / Dauer: ca. 3,5h
Internet und digitale Technik haben die Fotografie revolutioniert. Durch die Masse der Bildnutzungen und die unerbittliche Transparenz des Internets ist allerdings auch die Zahl der rechtlichen Auseinandersetzungen in diesem Bereich gestiegen. Neben Kamera, Stativ und Blitz gehört daher ein Grundwissen über das Fotorecht heutzutage zum notwendigen Equipment jedes Fotografen. Das Fotorecht erstreckt sich großteils auf die Spezialmaterie des Urheber- und Persönlichkeitsrechts. Ohne Fachkenntnisse verliert man schnell die Übersicht, zumal jeder Fall anders liegt und es scheinbar kaum eindeutigen Antworten gibt.
Die Fragen, die hierbei immer wieder auftauchen, sind vielfältig. Unterwegs auf Reisen stellt sich oft die Frage, ob auf den Auslöser gedrückt werden darf – insbesondere bei Personen- und Gebäudeaufnahmen. Viele Probleme beginnen jedoch erst, wenn man wieder zu Hause ist, nämlich bei der Veröffentlichung und Verwertung der Fotos: Welche Aufnahmen darf man ins Internet stellen oder zum Abdruck freigeben? Besonders ärgerlich sind die leider auch nicht seltenen Fälle von Bilderklau. Bildnutzer wiederum benötigen Rechtssicherheit für Ihr Vorhaben.
Dr. Michael Metzner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, berät und vertritt seit vielen Jahren Berufsfotografen, Verlage und Rechteverwerter. Er wird die rechtlichen Grundlagen und des Fotorechts im Dialog mit den Teilnehmern klar und verständlich erläutern und anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis veranschaulichen. Das Seminar wird abgerundet durch Hinweise auf Vertragsgestaltung und Mustervorlagen. Der Referent steht auch für Fragen der Seminarteilnehmer zur Verfügung.